Arbeitgeberkredit
Arbeitgeberkredite sind vor allen Dingen bei großen Unternehmen verbreitet und stellt für Sie als Kreditnehmer eine wunderbare Alternative zum Dispositionskredit dar wenn Sie kurzfristig eine Überbrückung benötigen. Die Höhe des Arbeitgeberkredites ist dabei ähnlich des Dispositionskredites angelegt und beträgt zumeist nicht mehr als das dreifache Ihres Nettogehaltes.
Bevor Sie einen solchen Kredit abschließen sollten Sie sich die Konsequenzen bewusst machen. Zum einem hat Ihr Arbeitgeber bei Nichtzahlung oder auch bei Verlassen der Firma die Möglichkeit die gesamte noch offen stehende Kreditsumme fällig zu stellen, zum anderen sollte das Verhältnis zum Arbeitgeber bedacht werden, bevor der Kredit abgeschlossen wird. Generell unterscheidet sich der Ablauf nicht von einem konventionellen Kredit. Ihr Arbeitgeber entscheidet ob und in welcher Höhe der Kredit gewährt wird. Gleichzeitig beschließen Sie in welcher Summe diese Summe zurückgezahlt werden soll. Dies muss unbedingt schriftlich festgehalten werden. Ansonsten wäre es möglich, dass das Finanzamt die Zahlung für einen Teil des Lohnes hält und Steuern auf diesen erhebt. Dies geschieht jedoch auf jeden Fall sollte der Zinssatz sehr stark vom üblichen Zinssatz abweichen oder aber unter fünf Prozent sinken.
Die Rückzahlung kann in verschiedener Art und Weise erfolgen. Entweder per Abzug vom Lohn oder von Ihnen selbst überwiesen wird. Auch die Ratenhöhe kann individuell festgelegt werden. Es ist hierbei auch möglich einen Prozentsatz des Nettolohnes als Rate festzusetzen. Dies ist vor allen Dingen dann sinnvoll wenn sie Zulagen erhalten, die saisonbedingt schwanken. So kann die Rate Ihres Arbeitgeberkredites immer auf die individuelle Situation angepasst sein.
Ein Arbeitgeberkredit beinhaltet sehr günstige Zinsen, welche mit denen eines gesicherten Kredites oder auch einer Baufinanzierung vergleichbar sind. Sollten Sie also nur eine kurzfristige Überbrückung benötigen und sich Ihres Arbeitsplatzes sicher sein ist der Arbeitgeberkredit eine lohnenswerte Möglichkeit.
Hat der Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einen Arbeitgeberkredit zu gewähren kann er den Kreditnehmer dennoch bei der Aufnahme eines Kredites bei einer Bank unterstützen: Der Arbeitgeber kann dem Mitarbeiter einen monatlichen Zinszuschuss zahlen um dessen Belastung zu senken. Dieser Zuschuss ist jedoch zu versteuern.