Millionenkredit

Die Höhe eines Millionenkredites ist laut deutschem Gesetz genau festgelegt. Hiernach sind laut Kreditwesengesetz alle Kredite, die über eine Summe von 1,5 Millionen Euro – und nicht wie man denken könnte eine Million –  hinausgehen sogenannte Großkredite.

Diese Kredite werden generell nur an Unternehmen gewährt, die per Offenlegung alle erforderlichen Daten, insbesondere des Jahresabschlusses, die finanzielle bzw. wirtschaftliche Lage des Unternehmens  für die Bank freigeben. Lässt die wirtschaftliche Lage die Vergabe allgemein nicht zu, kann die erforderliche Bonität zusätzliche durch weitere, finanziell starke, Kreditnehmer oder aber durch das Einbringen von hohen Sicherheiten erbracht werden. Insgesamt ist eine sehr stabile Situation des Kreditnehmers bzw. des Unternehmens erforderlich. Der Kreditgeber ist hierbei selber an strenge Auflagen gebunden: Genaueres dazu finden Sie unter dem Begriff Großkredit.

Die Vergabe von Millionenkrediten ist in den letzten Jahren gesunken, wobei die Anzahl der anfragenden Unternehmen gestiegen ist. Dies ist sicherlich im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise geschehen. Der Baluf selbst blieb dabei jedoch unverändert. Der gewährte Kredit wird nach Vergabe quartalsweise an die Evidenzzentrale übermittelt. Diese gehört zur Deutschen Bundesbank. Die erhobenen Daten aller Finanzdienstleister werden dann abgeglichen. Sollte hierbei auffallen, dass ein Kreditnehmer mehrere Kredite im Bereich des Millionenkredites bei unterschiedlichen Finanzdienstleistern aufgenommen hat ist es der Evidenzzentrale erlaubt – und sie ist sogar dazu verpflichtet – dies an alle Kreditgeber weiter zu geben. Dies soll zum einen gewährleisten, dass die Gesamtverschuldung des Unternehmers ersichtlich ist und zum anderen Einblick in die Kreditstruktur gewähren. Natürlich werden die Daten auch von der Deutschen Bundesbank für Statistiken und eigene Auswertungen genutzt.

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