Großkredit

Großkredite sind nach dem deutschen Kreditwesengesetz alle vergebenen Kredite, die mehr als zehn Prozent des haftenden Eigenkapitals des Finanzdienstleisters übersteigen. Im österreichischen Gesetz gilt generell ein Kredit ab einer Summe von 350.000 Euro als Großkredit. Diese Kredite werden zumeist nur an Unternehmen gewährt. Wichtig ist hierbei, dass die zehn Prozent sich nicht nur auf einen einzelnen Kredit beziehen, sondern alle Kredite, die bei einem Bankinstitut aufgenommen wurden.

Sollte die genannte Grenze überschritten werden ist es erforderlich, dass diese Kreditvergabe von allen Geschäftsführern des Finanzleisters genehmigt wird. Erst nachdem diese Genehmigung erfolgt ist, ist die Vergabe des Kredites legitim und kann zugeteilt werden. Ebenso wie bei einem Millionenkredit werden die Daten über die erteilten Kredite an die Evidenzzentrale übermittelt und hier ausgewertet. Übersteigt die gesamte Kreditsumme sogar ein Viertel des haftbaren Eigenkapitals darf der Kredit zusätzlich zu der Zusage des Geschäftsführer nur mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilt werden.  Des weiteren ist die Zustimmung der Bundesanstalt erforderlich wenn alle gewährten Großkredite und Millionenkredite einer Bank insgesamt das Achtfache des haftbaren Eigenkapitals übersteigen.

Die Vergabe von Großkrediten ist somit sehr streng geregelt und äußerst gewissenhaft reguliert. Die Überwachung geschieht dabei wie beschrieben zum einem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, so wie ebenso wie bei einem Millionenkredit durch die Evidenzzentrale der Deutschen Bundesbank.

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