Restschuldversicherung

Auch Restkreditversicherung genannt. Die Banken sind inzwischen nach EU-Recht verpflichtet sie über eventuelle Versicherungen zu beraten und diese Beratung zu dokumentieren. Die Restschuldversicherung übernimmt dabei im Todesfall die restliche Kreditsumme um Erben zu schützen. Zumeist ist Restschuldversicherung Bedingung um zusätzliche Versicherungen wir Arbeitslosen- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen.

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