Verzugsschaden

Verzugsschaden ist zu zahlen, wenn einer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann. Diesen Schaden kann der Gläubiger dem Schuldner zusätzlich zum eigentlichen Betrag belasten. Bei Krediten beinhaltet der Verzugsschaden zudem den Zinsschaden der immer mindestens fünf Prozent über dem eigentlichen Zinssatz liegt. Werden Fristen eingehalten wird kein Verzugsschaden fällig.

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