Eine Bürgschaft kann erforderlich sein, wenn die Bank entscheidet, dass ihre Kreditwürdigkeit nicht ausreichend für die Aufnahme eines Kredites ist. Hierbei verpflichet sich der kreditwürdige Bürge, im Falle dass der Kreditnehmer den Kredit nicht mehr bedienen kann, für den Kreditnehmer einzuspringen und in dessen Namen die Zahlungen vorzunehmen.
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